Rechtsprechung
   SG Detmold, 19.01.2017 - S 14 U 342/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2529
SG Detmold, 19.01.2017 - S 14 U 342/15 (https://dejure.org/2017,2529)
SG Detmold, Entscheidung vom 19.01.2017 - S 14 U 342/15 (https://dejure.org/2017,2529)
SG Detmold, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - S 14 U 342/15 (https://dejure.org/2017,2529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus SG Detmold, 19.01.2017 - S 14 U 342/15
    Von daher liegen eine Höherbewertung der MdE rechtfertigende Nachteile nur dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (BSGE 70, 47; Mehrtens, Sozialversicherung, Kommentar, § 56 SGB VII Randnummer 12.1; Becker, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, § 56 SGB VII Randnummer 112).

    So hat das BSG in weiteren Entscheidungen (vgl. z.B. Urteil vom 04.12.1991 -Az. 2 RU 47/1990) hinsichtlich eines zum Unfallzeitpunkt 51-jährigen Flugzeugführers konstatiert, dass der Umstand des Alters zum Zeitpunkt der Berufsaufgabe im Hinblick auf die mit zunehmendem Lebensalter regelmäßig abnehmende Flexibilität für eine berufliche Neuorientierung weiteres, für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung wesentliches Merkmal ist.

    Die Erhöhung beträgt regelhaft 10 bis 20 % (BSGE 70, 47).

  • BSG, 27.09.1968 - 2 RU 149/66

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Berufliche Nachteile - Rentenbemessung

    Auszug aus SG Detmold, 19.01.2017 - S 14 U 342/15
    Dabei ist vorweg klarzustellen, dass die Möglichkeit zur Nutzung besonderer beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen nicht schon deshalb eingeschränkt und ausgeschlossen ist, weil der Versicherte seinen erlernten Beruf infolge des Versicherungsfalles nicht oder nurmehr eingeschränkt ausüben kann; eine zwangsläufige Höherbewertung folgt hieraus nicht; ebenso wenig ist der Umstand, dass erst unter Heranziehung der Erhöhungsvorschrift überhaupt ein Anspruch auf Verletztenrente ermöglicht wird, maßgebend (BSG 28, 227).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht